Grüne Karte
Die Internationale Versicherungskarte für Motorfahrzeuge, besser bekannt als die Grüne Karte, bezeichnet ein Dokument, welches bestätigt, dass bei einer Einreise in einen ausländischen Staat, welches auf der Karte aufgeführt ist, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Herausgegeben wird die Grüne Karte von 45 mehrheitlich europäischen Ländern, verwaltet unter der Dachorganisation Council of Bureaux (CoB).
Auf der folgenden Grafik werden die Staaten in zwei Kategorien unterschieden:
Blau gekennzeichnet: Dies sind Staaten, dessen Versicherungsbüros das multilaterale Abkommen unterzeichnet haben. Dieses Abkommen umfasst sämtliche EU-Staaten sowie die Schweiz, Kroatien und Andorra.
Grün gekennzeichnet: alle übrigen CoB-Staaten.
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Grundsätzlich benötigen Sie bei der Einreise in ein blau dargestelltes Land keine Grüne Karte mehr. Voraussetzung ist, dass Ihr Auto in diesen Staaten immatrikuliert ist. Anders sieht es aus, wenn Sie in einen grün dargestellten Staat einreisen möchten. Hier benötigen Sie eine Grüne Karte. Diese können Sie bei Ihrer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung bestellen, falls diese nicht bereits abgegeben wurde. Diese Karte bestätigt bei der Einreise in das entsprechende Land, dass Ihr Auto einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
Die Grüne Karte ist zeitlich limitiert. Prüfen Sie daher vor Ihrer Abreise die Karte auf Ihrer Gültigkeitsdauer. Erleiden Sie einen Schaden mit Ihrem Fahrzeug im Ausland, geben Sie dem Geschädigten oder der Polizei das Doppel der Grünen Karte ab. Liegt die Karte nur im Original vor, geben Sie eine Kopie ab.