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Mit dem Führerausweis auf Probe möchte man die Verkehrssicherheit erhöhen. Besonders Lenkerinnen und Lenker im Alter zwischen 20 und 24 Jahren sind öfters in Verkehrsdelikte involviert als ältere Verkehrsteilnehmer. Bei den 18- bis 24-jähirgen bilden die Verkehrsunfälle sogar die häufigste Todesursache.
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren sind, erhalten einen Führerausweis auf Probe. Aber auch die Personen, welche nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A oder B einreicht haben, erhalten einen Fahrausweis auf Probe.
Wie es der Name schon verrät, endet die Probezeit nach drei Jahren, sofern keine Widerhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften begangen werden, die zu einem Entzug des Führerausweises und somit zur Verlängerung der Probezeit führt.
Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Probezeit von drei Jahren muss vorbei sein und es muss ein Nachweis eines Weiterbildungskurses vorliegen. Das Gesuch für den unbefristeten Führerausweis kann frühestens einen Monat vor Ablauf des befristeten Führerausweises eingereicht werden.
Die Weiterbildung dauert insgesamt 16 Stunden – verteilt auf zwei Tage. Der erste Kurstag sollte innerhalb von sechs Monaten nach dem Erwerb des befristeten Führerausweises absolviert werden. Der zweite Kurstag ist vor dem Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Man hat die Möglichkeit, die Kurse mit dem eigenen Fahrzeug zu absolvieren. Besitzt man keines, stellt der Kurs-Veranstalter ein Fahrzeug zur Verfügung.
Die Kosten für die zwei Weiterbildungstage entsprechen etwa den Kosten von acht Fahrstunden bei einer Fahrschule.
Absolviert man die Weiterbildungskurse nicht, erhält man keinen unbefristeten Führerausweis.
Wer während seiner Probezeit eine Widerhandlung begeht, die zu einem Führerausweisentzug führt, dem wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe. Begeht der Inhaber eine zweite Widerhandlung, welche zu einem Ausweisentzug führt, wird der Ausweis annuliert. Dies gilt auch für einen bereits ausgestellten unbefristeten Führerausweis. Betroffen sind alle Fahrzeugkategorien.
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