Eine Wertminderung tritt immer dann in Kraft, wenn ein versicherter Gegenstand durch Abnutzung und dadurch, dass er an Alter zunimmt, einen geringeren Wert hat. Dieser Tatbestand kann sehr wichtig sein, sofern ein Schaden gemeldet wird. Je nach Vertragsbestimmungen kann der neue Wert um die jeweilige Wertminderung gekürzt werden. In einem solchen Fall würde nur noch der Zeitwert entschädigt werden.
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