Kennzeichnend für einen Vertrag ist immer, dass in diesem festgehalten wird, wie lange der Versicherungsschutz besteht. Als Vertragsdauer gilt dabei die Zeitspanne ab dem Vertragsschluss bis zur Beendigung des Vertrages. Sobald die Vertragsdauer erreicht wurde, muss der Versicherungsgeber nicht mehr für eventuelle Schäden des Versicherungsnehmers aufkommen.
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