Vertragsbeginn

Sobald der Vertragsschluss durch die Annahme eines verbindlichen Antrages herbeigeführt wird, ist die Rede vom Vertragsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt ist der Versicherungsgeber dazu verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die sich innerhalb des Versicherungsrahmens befinden. Der Versicherungsnehmer hingegen geht die Pflicht ein, eine regelmäßige finanzielle Leistung für den Versicherungsschutz zu erbringen.