Schäden, die durch die Verletzung oder die Tötung eines Versorger entstehen, werden als Versorgerschäden bezeichnet. Charakteristisch für einen solchen Fall ist, dass unterstützungspflichtige Personen ihren Versorger verlieren. Dabei kann es sich beispielsweise um den Vater, die Mutter sowie den Ehemann oder die Ehefrau handeln.
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