In der Versicherungspolice wird die Versicherungssumme genau festgehalten. Kennzeichnend für diese ist, dass die Summe fällig wird, sobald das versicherte Ereignis eintritt. Allerdings muss vorher sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Was die Vereinbarung über die Versicherungssumme betrifft, richtet sich diese innerhalb der Sachversicherung immer nach dem Wert der Sache. Ansonsten können beide Parteien nach Belieben die Versicherungssumme vereinbaren.
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