Unbeteiligte Dritte

Bei einem Dritten handelt es sich um einen Geschädigten, welcher im SVG durch die Kausalhaftung oder die Haftung geschützt werden soll. Somit kann es sich bei einem unbeteiligten Dritten im Strassenverkehr um einen Fussgänger, einen Mitfahrer, eine Fahrradfahrerin oder aber um einen anderen Autohalter oder Besitzer von Grundstücken handeln. Gerade dann, wenn die Sorgfaltspflicht verletzt wird, können unbeteiligte Dritte, die geschädigt werden, eine Wiedergutmachungsleistung fordern.