Selbstbehalt

Die meisten Versicherungen sind so aufgebaut, dass im Schadensfall nicht gleich der Versicherungsgeber einspringt. Recht häufig wird ein Selbstbehalt vereinbart. Dabei handelt es sich um einen Prozentsatz oder einen fixen Betrag, bis zu welchem der Versicherte den Schaden selbst übernehmen muss. Versicherungen wollen mit dem Selbstbehalt vermeiden, dass selbst kleine Schäden dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden. Andere Bezeichnungen für Selbstbehalt sind Selbstbeteiligung und Franchise.