In der Praxis kann es vorkommen, dass zwei oder mehrere Personen für den selben Schaden ersatzpflichtig sind. Dann stellt sich die Frage nach dem Regressrecht. Ein Beispiel könnte in etwa sein, dass eine dritte Person dem Versicherten einen Schaden zufügt, für welchen das Versicherungsunternehmen durch einen entsprechenden Vertrag aufkommen muss. Hierbei muss beachtet werden, unter welchen Voraussetzungen das Versicherungsunternehmen die geleistete Zahlung vom Schadenverursacher zurückfordern kann. So steht dem Versicherer eine Regressrecht zu, sofern der Schadenverursacher den Schaden schuldhaft sowie aus unerlaubter Handlung herbeigeführt hat.
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