Rechtsschutzversicherung

Sofern der Versicherungsnehmer eine Rechtshilfe beansprucht, kommt die Rechtsschutzversicherung für den finanziellen Aufwand des Versicherungsnehmers auf. Normalerweise handelt es sich dabei um eine Form von Dienstleistungen oder Entschädigungen, die vom Versicherungsunternehmen erbracht werden. Häufig wird dabei zwischen der Privat-, der Verkehrs- oder Berufs-Rechtsschutzversicherung unterschieden.