Die provisorische Deckungszusage liegt immer dann vor, wenn man einen Versicherungsschutz gewährt bekommt, bevor der Versicherungsantrag angenommen wurde. In den meisten Fällen wird bei der provisorischen Deckungszusage der Umfang gewährleistet, der im gestellten Antrag enthalten ist. Sofern der Versicherer den Antrag annimmt oder ablehnt, endet die provisorische Deckungszusage.
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