In einem Versicherungsvertrag kann festgehalten werden, dass Prämien als auch Selbstbehalte während des Versicherungszeitraumes geändert werden können. Die Rede ist dann von der Prämienanpassungsklausel (PAK). Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Versicherungsnehmer die Möglichkeit erhält, den Vertrag zu kündigen, sollte es zu entscheidenden Vertragsanpassungen kommen.
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