Alle verursachten materiellen Einbussen, die mit der Körperverletzung oder der Tötung eines Menschen einhergehen, werden als Personenschäden bezeichnet. Sofern eine entsprechende Versicherung abgeschlossen ist, muss diese für Personenschäden im Strassenverkehr aufkommen – zum Beispiel durch die Übernahme von Arzt- und Heilungskosten.
![]() |
Versicherungen vergleichen |
![]() |
Offerte anfordern |
![]() |
Beratung erwünscht |
![]() |
News |
![]() |
Ratgeber / FAQ |
![]() |
Weitere Infos im Lexikon |