Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter verpflichtend. Ziel des Ganzen ist es, gegen Personen- und Sachschäden abgesichert zu sein. Die Verpflichtung, die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen, resultiert daraus, auch dann für den Geschädigten aufkommen zu können, wenn der Haftpflichthalter zahlungsunfähig ist.
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