Diejenige Person, die ein Motorfahrzeug führt, wird als Lenker bezeichnet. Allerdings muss der Lenker nicht immer auch der Halter des Fahrzeuges sein. Im Falle eines Schadens muss rein rechtlich gesehen der Halter des Fahrzeuges für diesen aufkommen, auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht geführt hat.
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