Haftpflichtversicherung

Ganz allgemein beschäftigt sich eine Haftpflichtversicherung damit, den Schaden, welchen der Versicherungsnehmer einem Dritten zugefügt hat, zu übernehmen. Im Bereich der Autoversicherungen greift die Haftpflichtversicherung also dann, wenn man einem Dritten im Verkehr Schaden zugefügt hat. Sollte es sich um unberechtigte Ansprüche handeln, beispielsweise dann, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat, tritt die Haftpflichtversicherung nicht ein und der Versicherungsnehmer muss alleine für den Schaden aufkommen.