Bei einem entstandenen Schaden gibt es immer jemanden, der für diesen einstehen muss. Der Haftpflichtige muss normalerweise für den aufgekommenen Schaden eine Leistung erbringen, welche dem Umfang des Schadens ebenbürtig ist. Besonders wichtig ist es, für den Notfall eine entsprechende Versicherung parat zu haben.
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