Gefahrstatsachen

Tatsachen oder Umstände, die einen wesentlichen Einfluss auf eine Gefahr haben, werden als Gefahrstatsachen bezeichnet. Die Erfassung der Gefahrstatsachen erlaubt es der Versicherungsgesellschaft, abzuschätzen, inwieweit die einzelnen Versicherungsnehmer für einen Versicherungsfall sorgen werden. Sofern diese Tatsachen den versicherten Gegenstand betreffen, wird von objektiven Gefahrstatsachen gesprochen. Subjektive Gefahrstatsachen hingegen treten dann auf, wenn sie mit der Person des Versicherten zusammenhängen. Daneben werden auch noch wandelbare und unwandelbare Gefahrstatsachen unterschieden.