Die Gefahr an sich wird immer in einem Versicherungsvertrag abgesichert. Allerdings gilt hierbei, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgeschlossen sein muss, dass sich der Tatbestand der Gefahr überhaupt verwirklichen wird. Ausserdem ist wichtig, dass die versicherte Gefahr auch im Zusammenhang mit dem versicherten Gegenstand steht.
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