Bundesamt für Privatversicherungen

Das Bundesamt für Privatversicherungen gilt als oberste Aufsichtsbehörde und widmet sich den privaten Versicherungsgesellschaften. Eine Aufgabe besteht darin, die materielle Sicherstellung der versicherten Ansprüche zu überprüfen. Darüber hinaus muss das Bundesamt für Privatversicherungen auch die Solvabilität der Gesellschaften überwachen. Teilweise werden durch diese Aufsichtsbehörde auch Bedingungen sowie Tarife der einzelnen Versicherungsgesellschaften überprüft.