Bindungsfrist

Die Bindungsfrist ist gesetzlich geregelt und beinhaltet den Zeitrahmen, in welchem man als Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist. Normalerweise handelt es sich bei der Bindungsfrist um 14 Tage. Eine Ausnahme gibt es aber, sofern eine ärztliche Untersuchung notwendig ist. Dann beträgt die Bindungsfrist vier Wochen.